Teilnahmebedingungen

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele, die von der Vybe Brothers Entertainment GmbH, Weinbergstraße 59, 64285 Darmstadt (nachfolgend: Veranstalter) – Vybe Brothers Entertainment GmbH, Weinbergstraße 59, 64285 Darmstadt – für die bei ihnen unter Vertrag stehenden Talents (nachfolgend: Künstler) auf Plattformen der Sozialen Medien durchgeführt werden.

Soweit es sich um ein Facebook-, Twitter- oder Instagram-Gewinnspiel handelt, ist folgendes zu beachten: Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich seitens des Veranstalters bereitgestellt. Die jeweiligen Plattformen der Sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram, nachfolgend: Plattfomen) stehen in keiner wie auch immer gearteten Verbindung zu diesem Gewinnspiel und sponsern, unterstützen oder organisieren dieses Gewinnspiel nicht. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber den jeweiligen Plattformen.

Unabhängig von den vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen.

Diese sind unter nachstehenden Links abrufbar:

Facebook: https://de-de.facebook.com/legal/terms
Twitter: https://twitter.com/de/tos
Instagram: https://help.instagram.com/478745558852511

Sofern einzelne Vorschriften der vorliegenden Teilnahmebedingungen im Gegensatz zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen stehen, gelten die jeweils einschlägigen Vorschriften der Allgemeinen Nutzungsbedingungen dieser Plattformen vorrangig. Nicht entgegenstehende Vorschriften der vorliegenden Teilnahmebedingungen behalten ihre Geltung.

§ 1 Gewinnspiel

(1) Der Zeitraum, an dem die Teilnahme an einem Gewinnspiel (nachfolgend „Aktionszeitraum“ genannt) möglich ist, ist unmittelbar den Kennzeichnungen des Gewinnspiels selbst zu entnehmen.
(2) Soweit der Gewinnspielmechanismus von den in § 4 Absatz 1 dieser Bedingungen beschriebenen Mechanismen abweicht, wird dieser einschließlich der Teilnahmemöglichkeit unmittelbar bei dem Teilnahmefenster des Gewinnspiels beschrieben. Soweit eine Teilnahme über eine der genannten Plattformen möglich ist, erfolgt die Teilnahme am Gewinnspiel entsprechend der Beschreibung bei dem Teilnahmefenster oder der Teilnahmeseite des Gewinnspiels durch die ausschließlich auf der jeweiligen offiziellen Profilseite der Künstler „Die Lochis“ vorgegebenen Teilnahmehandlungen.

(3) Die vorgegebenen Teilnahmehandlungen richten sich nach den auf den jeweiligen Teilnahmeseiten angegebenen erforderlichen Mitwirkungshandlungen der Teilnehmer und können je nach Plattform durch „Teilen“, „Liken“, „Sharen“, Kommentieren, der Nutzung eines bestimmten, von dem Veranstalter vorgegebenen Schlagwortes („Hashtag“) oder in anderen, von dem Veranstalter vorgebebenen Teilnahmehandlungen bestehen. Soweit der Teilnehmer im Rahmen eines Posts und/oder Kommentars Bilder, Videos oder Texte hochlädt, garantiert der Teilnehmer dem Veranstalter rechtmäßiger Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein.

Die Veranstalter oder die Künstler selbst übernehmen keine Haftung für das Hochladen von Bildern, Videos oder Texten im Zusammenhang mit den Gewinnspielen durch Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an denen die Teilnehmer nicht die erforderlichen Rechte innehaben.

(4) Maßgeblich für den Zeitpunkt der Teilnahme ist die protokollierte Uhrzeit. Antworten/Posts/Kommentare/Likes/etc., die nicht innerhalb des Aktionszeitraums abgegeben wurden, werden entsprechend nicht berücksichtigt. Für etwaige Verzögerungen bei der Abgabe bzw. Übermittlung der Antwort und Teilnehmerdaten sind weder der Veranstalter oder die jeweiligen Plattformen verantwortlich.

§ 2 Ausschluss von der Teilnahme am Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter und Angehörige des Veranstalters und allen Tochtergesellschaften / Beteiligungen sowie der beteiligten Plattformen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder mehrfach an dem Gewinnspiel teilnimmt.

§ 3 Teilnehmer am Gewinnspiel

(1) Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel sind – soweit nicht anders angegeben - Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sofern im Rahmen der Gewinnermittlung ein Teilnehmer ermittelt wird, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist es zwingend erforderlich, dass der Teilnehmer nach erfolgter Gewinnbenachrichtigung dem Veranstalter eine ausreichende, an den Umständen des jeweiligen Gewinnes zu messende Einwilligungserklärung seiner Erziehungsberechtigten zukommen lässt. Sollte der Teilnehmer dem Veranstalter nach erfolgter Aufforderung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes eine solche Einwilligungserklärung nicht zukommen lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gewinn nicht an den Teilnehmer ausgeschüttet wird.

(2) Die Teilnahme an Gewinnspielen, die den Gewinn einer Statistenrolle in einer Kino- und/oder Fernsehproduktion oder sonstigen Videoproduktionen der Künstler zum Gegenstand haben, ist nur gestattet, wenn der Teilnehmer das 15. Lebensjahr vollendet hat. Wird bei der Gewinnermittlung ein Teilnehmer ermittelt, der das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gewinn nicht an den Teilnehmer ausgeschüttet wird.

(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Ausschüttung der Gewinne sind beschränkt auf Teilnehmer mit Meldeanschrift in Deutschland, Schweiz und Österreich.
(3) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel (auch die hierzu relevanten Daten in den entsprechenden Plattform-Konten des Teilnehmers) ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 3 (4) erfolgen.

(4) Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind – siehe auch § 2 - ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Falle einer Mehrfachteilnahme vom Gewinnspiel gemäß § 2 (2) auszuschließen.
(5) Ein Anspruch auf Registrierung für das Gewinnspiel oder die Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht.

§ 4 Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

(1) Während des Aktionszeitraumes können die Teilnehmer durch Kommentieren, Liken, Posten, Sharen teilnehmen, siehe § 1 Abs. 3. Sämtliche Preise werden auf der Gewinnspielseite vorgestellt. Der/die Gewinner wird/werden am Ende des Aktionszeitraums unter allen Teilnehmern, die die Teilnahmehandlung ordnungsgemäß ausgeführt haben, per Los oder auf andere Weise (bspw. Auswahl des kreativsten Kommentares) bestimmt.

Von diesem Gewinnspielmechanismus abweichende Teilnahmemöglichkeiten, Teilnahmeregeln, Gewinnerziehungen etc. werden dem Teilnehmer unmittelbar bei der Teilnahmemaske zum Gewinnspiel erklärt. In einem solchen Fall gelten – soweit dort nicht anders beschrieben – ausschließlich diese abweichenden Regelungen.

(2) Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels über eine Persönliche Nachricht auf der jeweiligen Plattform oder per E-Mail benachrichtigt. Die Abwicklung der Gewinnübergabe erfolgt sodann im direkten Kontakt zwischen Gewinner und Veranstalter gemäß den nachstehenden Bedingungen zu Gewinnbenachrichtigung und Verfall des Gewinns in §§ 4 und 5. Alternativ können die Gewinner auch nach Beendigung des Gewinnspiels über das jeweilige Plattformprofil des Veranstalters oder der Künstler bekannt gegeben werden. Jeder Gewinner muss sich dann innerhalb von 4 Werktagen nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung in seinem Plattform-Profil bzw. Bekanntgabe des Gewinners im Plattform-Profil des Veranstalters über eine private Nachricht an die Plattform-Seite des Veranstalters mit seinem richtigen Namen und seiner richtigen E-Mail-Adresse melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinn.

(3) Die Sachpreise werden vom Veranstalter oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Veranstalters. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.

(4) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(5) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann grundsätzlich nicht abgetreten werden.

(6) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet. Rückfragen, Beschwerden und Ansprüche, die sich auf die Gewinne beziehen, sind ausschließlich gegenüber den jeweiligen Preissponsor geltend zu machen.

§ 5 Teilnahme an Filmdreh als Gewinn

(1) Sofern im Rahmen der Gewinnermittlung ein Teilnehmer für den Gewinn der Mitwirkung an einem Film- und /oder Videoprojekt der Künstler „Die Lochis“ ermittelt wird, gelten die Maßgaben des § 3 entsprechend. Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es auch hier zwingend erforderlich, dass der Teilnehmer nach der erfolgten Gewinnbenachrichtigung dem Veranstalter eine ausreichende, an den Umständen

des jeweiligen Gewinnes zu messende Einwilligungserklärung seiner Erziehungsberechtigten zukommen lässt, insbesondere für die Teilnahme an den dann vorgesehenen Dreharbeiten. Sollte der ermittelte minderjährige Teilnehmer dem Veranstalter nach erfolgter Aufforderung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes die ihm übermittelte Einwilligungserklärung nicht unterzeichnet zukommen lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gewinn dann nicht weiter dem betreffenden minderjährigen Teilnehmer zugeordnet werden kann.

(2) Bei Gewinn der Teilnahme an einem Filnmdreh (Film-, Videoprojekt von Künstler) willigt der Teilnehmer ein, dass er im Zusammenhang mit den entsprechenden Film- und-/oder Fotoaufnahmen durch den Veranstalter erwähnt und seine Mitwirkung beim Film-/Videodreh im Internet über die Sozialen Medien der Künstler und/oder entsprechende Pressemitteilungen, etc, unentgeltlich gesendet und/oder öffentlich zugänglich gemacht und/oder veröffentlicht werde kann. Im Übrigen ist Veranstalter berechtigt von dem ermittelten Teilnehmer bzw. seinem Erziehungsberechtigten eine ausdrückliche Einwilligung in Teilnahme an dem jeweiligen Filmdreh und die entsprechende Übertragung der Persönlichkeitsrechte, insbesondere dem Recht zur umfassenden Auswertung der entsprechenden Rechte betreffend seiner Mitwirkung an den Ton- und Bildtonaufnahmen, insbesondere Bildrechte, vorab schriftlich bestätigen zu lassen. Die Aufnahmen sollen u.a. im Wege der öffentlichen Aufführung, inklusive- Kino, Zugänglichmachung im Internet (download, streaming,etc.) und/oder auf Ton- und Bildtonträgern (z.B. DVD, BluRay) von Veranstalter und/oder Dritten umfassend ausgewertet werden.

(3) Soweit die Gewinne Teilnahme an Filmaufnahmen beinhalten wird ausdrücklich auf die Normen des Jugendarbeitsschutzgesetzes hingewiesen, insbesondere § 6 JArbSchG hingewiesen.

§ 6 Verfall des Gewinns

(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, ist der Gewinner verpflichtet, sich innerhalb von vier (4) Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung zu melden. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
(2) SoweitindiesenTeilnahmebedingungennichtanderweitiggeregelt,wirdindiesenFällen per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

§ 7 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

(1) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 8 Datenschutz

(1) Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Registrierung angegebenen Daten des Teilnehmers für die Dauer des Gewinnspiels ausschließlich zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung und –abwicklung. Eine weitergehende Nutzung der Daten findet nicht statt.

(2) Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von dem Veranstalter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt.

(3) Nach Abschluss des jeweiligen Gewinnspiels und nach erfolgreicher Gewinnspielabwicklung werden die von den Gewinnspielteilnehmern erhobenen Daten gelöscht.

§ 9 Widerruf

(1) Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter dielochis@vybebrothers.com die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Dazu bitte unbedingt WIDERRUF in der Betreffzeile angeben.

§ 10 Haftung

(1) Der Veranstalter wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den von Gewinnen sind ausgeschlossen.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines im Zusammenhang mit den Gewinnen stehenden Dritten sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
(4) Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Die Haftung von Veranstalter für falsche Aussagen im Rahmen eines Gewinnspiels ist ausgeschlossen, es sei denn, Veranstalter bzw. ein Erfüllungsgehilfe von Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

§ 11 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Ist eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Durch diese Teilnahme an den von Veranstaltern durchgeführten Gewinnspielen wird kein Arbeitsverhältnis oder ein ähnliches Vertragsverhältnis zwischen den Parteien begründet.
(5) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.